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Lösungen
Bei bestehenden Anlagen können Lärmmessungen durchgeführt
werden, um die Beurteilungspegel am Immissionsort zu bestimmen oder
die Schallleistungspegel einzelner Anlagenteile oder Betriebsvorgänge
zu ermitteln.
- Straßen- und Eisenbahnlärm nach 16. BImSchV
- Bauleitplanung, Schallschutz im Städtebau nach DIN 18005
- Sport- und Freizeitlärm nach 18. BImSchV
- Genehmigungsplanung, Gewerbelärm nach TA Lärm
- Bemessung von passivem Lärmschutz nach 24. BImSchV
- Planung von aktivem Lärmschutz wie Wände, Wälle
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