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Lösungen

Bei bestehenden Anlagen können Lärmmessungen durchgeführt werden, um die Beurteilungspegel am Immissionsort zu bestimmen oder die Schallleistungspegel einzelner Anlagenteile oder Betriebsvorgänge zu ermitteln.

- Straßen- und Eisenbahnlärm nach 16. BImSchV

- Bauleitplanung, Schallschutz im Städtebau nach DIN 18005

- Sport- und Freizeitlärm nach 18. BImSchV

- Genehmigungsplanung, Gewerbelärm nach TA Lärm

- Bemessung von passivem Lärmschutz nach 24. BImSchV

- Planung von aktivem Lärmschutz wie Wände, Wälle



 
Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH - Ingenieurwissen für das Bauwesen
Beratende Ingenieure Torsten Behrend und Christoph Krüger